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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einrichtungen der IDA

Integrationsdorf Arendsee GmbH & Co. KG • Harper Weg 3 • 39619 Arendsee

 – Im nachfolgenden Verwender genannt –

§ 1 Geltungsbereich

  1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Verwenders.
  2. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des Gesetzes. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die Bestimmungen dieses Vertrages.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verwender und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag zumindest in Textform (per Mail oder Fax) niedergelegt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages können ebenfalls nur in Textform erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, als auch gegenüber von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
  5. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Anmeldungen können per Fax, mündlich, schriftlich oder per Mail an den Verwender gerichtet werden. Die Anmeldung für Gruppenveranstaltungen muss den oder die Gruppenverantwortlichen namentlich benennen sowie die Anzahl der weiteren Teilnehmer-Innen enthalten. Die anmeldende Person steht für die Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer-Innen wie für die eigene Verpflichtung ein. Die Anmeldung für Einzelpersonen und Gruppen muss sämtliche Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Teilnehmer-Innen benennen.
  2. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass anstatt eines Teilnehmers ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Verwender kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dies für den Verwender unzumutbar ist.
  3. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages ergibt sich aus der Zusendung der Anmeldung zugunsten des Kunden nicht. Für den Kunden stellt die Anmeldung ein bindendes Angebot dar. Nach Anmeldung einer Belegung wird gegebenenfalls ein Buchungsvertrag zugesandt, der nach der auf dem Vertrag angegebenen Frist in den Geschäftsräumen in Arendsee vorliegen muss. Für den Fall, des nicht rechtzeitigen Fristeingangs kommt kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verwender zustande.
  4. Auf dem Vertrag sind alle Wünsche hinsichtlich Verpflegungsleistungen, Unterkunft und Seminarräumen zu vermerken. Erst durch die Übersendung des von uns unterzeichneten Buchungsvertrages kommt ein bindender Vertrag zustande.
  5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem Gesamtpreis keine Reiserücktrittsversicherung enthalten ist. Es wird empfohlen, eine derartige Versicherung abzuschließen sowie das Risiko der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit durch entsprechende Versicherungen abzudecken.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Eine Anzahlung von 20 Prozent des Gesamtpreises ist bei Buchung fällig. Die Restzahlung ist ohne Skonto 10 Tage vor Anreise fällig. Wir haben das Recht, Abschlagsrechnungen zu stellen.
  2. Die in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesenen Preise für die Angebote sind lediglich Einladungen Angebote zum Vertragsschluss abzugeben. Es gelten ausschließlich die im Vertrag vereinbarten Preise.
  3. Wird von der Kommune für die Dauer des Aufenthalts eine Kurtaxe erhoben, ist diese gesondert zu bezahlen und wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

§ 4 Leistungsänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. Änderung der Unterkunft), sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar sind. Eine Änderung ist nicht möglich, soweit sich die Änderungen auf die Hauptleistungspflichten aus diesem Vertrag beziehen und damit insbesondere Anreise- und Abreisetage und die Durchführung der Veranstaltung.

§ 5 Rücktritt

  1. Der Kunde kann vor Vertragsbeginn zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist gegenüber dem Verwender in Textform zu erklären. Tritt der/die Anmeldende vom Vertrag zurück oder wird die Veranstaltung nicht wahrgenommen, so ist der Veranstalter berechtigt, von dem Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Dem Kunden steht es frei zu beweisen, dass dem Verwender geringere als die nachfolgend aufgeführten Kosten entstanden sind.

Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:

  • Für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von 15,00 €.
  • 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn sind 30 % des Reisepreises fällig.
  • 29 bis 16 Tage vor Reisebeginn sind 50 % des Reisepreises fällig.
  • Vom 15. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn werden 70 % des Reisepreises in Rechnung gestellt.
  • Erfolgt gar keine Absage oder erfolgt die Absage ab sieben Tage vor dem Anreisetag so sind 90% der bestellten Leistungen zu bezahlen.
  1. Eine Anreise mit mehr oder anderen Teilnehmer-Innen als angemeldet ist ohne vorherige Genehmigung in Textform nicht möglich.
  2. Der Verwender ist berechtigt, bei Unmöglichkeit der Erfüllung des Vertrages vom Vertrag zurück zu treten.

§ 6 Gewährleistung und Verhalten des Kunden

  1. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich zu melden, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
  2. Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Verwender eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist verstreichen lassen hat, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Verwender verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
  3. Der Kunde sowie die Teilnehmer-innen sind verpflichtet, das Inventar sowie die Unterkünfte schonend zu behandeln. Der Kunde haftet für alle während der Gebrauchsüberlassung entstandenen und verschuldeten Schäden, die durch ihn oder die von ihm entsandten Personen verursacht wurden. Die Ersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Aufsichtspersonal seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist. Die Haftung für ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten nach § 254 BGB wird durch die Vereinbarung nicht berührt.
  4. Im Übrigen gilt die Hausordnung des Verwenders und wird ausdrücklicher zum Teil des Vertrages.
  5. Ohne Einhaltung einer Frist kann bei grob ungebührlichem Verhalten der Vertrag vom Verwender gekündigt werden. Dies gilt insbesondere bei Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz oder bei grobem Verstoß gegen die Hausordnung. Verschwiegene Krankheiten oder unzumutbare und/oder verschwiegene Verhaltensauffälligkeiten während der Reise können ebenfalls zur Kündigung führen. In diesem Fall steht dem Verwender der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu. Der Veranstalter muss sich aber in diesem Fall den Wert seiner ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.
  6. Für die Dauer einer Freizeitmaßnahme (Wochenendprojekt, Ferienmaßnahme) wird die Ausübung der Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmer dem Veranstalter übertragen. Die Aufsicht der Betreuer über die Teilnehmer kann nur in einem Umfang wahrgenommen werden, der zumutbar ist. Dies gilt insbesondere zu Zeiten der Nachtruhe oder während anderer unaufschiebbarer Verrichtungen. Die Hausordnung ist einzuhalten.
  7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  8. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz inklusive Ersatz nutzloser Aufwendungen als oben aufgeführt ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
  9. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Gerichtsstand

Sofern zulässig wird für den Gerichtsstand das Landgericht Magdeburg vereinbart.

§ 8 Verjährung

Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Schlussbestimmung

Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Im Übrigen gilt, unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit des Kunden, deutsches Recht.

Stand 06/2020